Die Mitgliederversammlung des Unternehmer Netzwerk Seelbach e.V. hat folgende Beitragsordnung beschlossen.
Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind Teilzeitkräfte entsprechend anteilig zu berücksichtigen. Minijobber werden mit dem Faktor 0,20 berücksichtigt. In der Summe wird immer auf volle Stellen aufgerundet. Mitarbeitende Familienangehörige sind mitzurechnen. Die freiwillige Zahlung eines höheren Mitgliedbeitrages ist möglich.
Bei Mitgliedsunternehmen mit mehreren Standorten werden als Grundlage für die Beschäftigtenzahl nur die Mitarbeiter hinzugezogen, die auch am Standort Seelbach beschäftigt sind. Hat ein Mitglied keinen Standort in Seelbach so ist für die Ermittlung des Beitrages immer die Gesamtzahl seiner Mitarbeiter maßgeblich.
Für Unternehmen die Ihre Mitgliedschaft über den §3, Punkt 7 Abs. 2 erlangen (auswertige Unternehmen) gilt ebenfalls die Gesamtzahl der Beschäftigten als Bemessungsgrundlage.
Vereine werden immer mit dem Mindest-Mitgliedsbeitrag (wie Solo-Selbständige) abgerechnet.
Die Abfrage der Personalbestände erfolgt einmalig bzw. bei Aufnahme des Mitgliedes. Änderungen im Personalbestand sind durch das Mitglied rechtzeitig zu Jahresbeginn zu melden.
Die freiwillige Zahlung eines höheren Mitgliedbeitrages ist möglich.
Durch Ihre Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen mit einer Infoseite auf der Internetpräsenz www.uns-netzwerk.de permanent zu präsentieren. Die Erstellung Ihrer Unternehmensvorstellung im Web ist mit einmaligen Kosten in Höhe von 126,00 € verbunden (Standardeintrag).